Arbeitszeitregelung über Weihnachten
In Absprache mit dem Personalrat gilt für die Weihnachtstage 2025 und den Jahreswechsel 2025/2026 folgende Regelung:
- In der Zeit vom 24.12.2025 bis 04.01.2026 (3 Arbeitstage) kann Urlaub oder Zeitausgleich in Anspruch genommen werden.
- Regelung für die Bediensteten mit gleitender Arbeitszeit (DV GLAZ): Anstelle von Jahresurlaub kann vom 29.12.2025 bis 02.01.2026 auch Zeitausgleich in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie, dass als Termin für die Jahreskappung weiterhin der 31.12. festgelegt ist. Sollten Sie von einer Kappung betroffen sein, sprechen Sie bitte rechtzeitig Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten an.
- Regelung für die Bediensteten mit feststehender Arbeitszeit: Die Bediensteten mit feststehender Arbeitszeit können nach Anordnung von Mehrarbeit durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten an den genannten Tagen ebenfalls zusätzlich Zeitausgleich in Anspruch nehmen, sofern die jeweilige Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wurde bzw. wird und dazu eine dienstliche Notwendigkeit bestand oder besteht. Die Inanspruchnahme von Zeitausgleich ist im Urlaubsblatt besonders zu vermerken.
- Die vorgenannten Regelungen gelten auch für Auszubildende, dabei sind bei der Erarbeitung von Zeitguthaben unbedingt die Nummern 4.4.1 und 4.4.2 der DVGLAZ (das Zeitguthaben von Auszubildenden darf höchstens 40 Stunden/bei Jugendlichen höchstens 6 Stunden betragen) zu beachten.
Zur Energie- und Kosteneinsparung werden von Dienstag, 23.12.2025, 19:00 Uhr bis Montag, 05.01.2026, 05:00 Uhr an beiden Standorten der Heizbetrieb zentral auf eine Raumtemperatur von ca. 15° C reduziert und alle raumlufttechnischen Anlagen stillgelegt.
