Dekanat
Fachbereich Informatik an der RPTU in Kaiserslautern

Veröffentlichung der Dissertation

Die Promotionskommission legt fest, wie die zu veröffentlichende Fassung der Dissertation auszusehen hat. Hierzu kann die Kommission Änderungsauflagen festlegen.

Die endgültige Fassung muss spätestens ein Jahr nach der wissenschaftlichen Aussprache abgegeben werden. Andernfalls wird die Promotion nicht mehr vollzogen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Dekan die Frist um ein weiteres Jahr verlängern.

Die endgültige Fassung muss mit einer Zusammenfassung im Umfang von höchstens einer Seite und einem besonderen Titelblatt versehen sein. Der Dissertation ist eine kurze Schilderung des Lebenslaufes des Verfassers anzufügen. Das Deckblatt muss einhalten:

  • namentliche Nennung des Dekans und der Gutachter
    (hat ein Gutachter die Ablehnung der Dissertation empfohlen, so wird sein Name nicht aufgeführt)
  • Datum der wissenschaftlichen Aussprache
  • Bezeichnung "vom Fachbereich Informatik der RPTU in Kaiserslautern zur Verleihung des akademischen Grades Doktor der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.) bzw. Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) genehmigte Dissertation"
  • das Zeichen der RPTU in Kaiserslautern im Bibliotheksverkehr, "DE-386"
Ein Muster für das Deckblatt finden Sie hier.

Der Vorsitzende der Promotionskommission muss bestätigen, dass die endgültige Fassung alle Auflagen erfüllt.

Neben der im Folgenden aufgelisteten Veröffentlichung muss eine elektronische Version der endgültigen Fassung abgegeben werden. Hierzu soll eine pdf-Datei (pdf-A-Format) als Anlage an eine E-Mail an dekanat@cs.uni-kl.de gesandt werden.

Möglichkeiten der Veröffentlichung

Zur Veröffentlichung der Dissertation bestehen folgende Möglichkeiten, was zu u.g. abzugebenden Pflichtexemplaren führt. Bei den Exemplaren handelt es sich um die endgültige Version der Dissertation, in die ggf. Änderungen aufgrund von Auflagen durch die Promotionskommission eingeflossen sind (s.o.). Die gedruckten Exemplare müssen gebunden sein (bitte keine Spiralbindung!).

Art der Veröffentlichung Exemplare für Bibliothek Exemplare für Dekanat
Kopierdienst (keine ISBN-Nummer) 40 Mindestens 3: Ein Exemplar für die Akte und jeweils ein Exemplar für jeden Gutachter. Ein weiteres Exemplar sollte der Vorsitzende der Promotionskommission erhalten, auch wenn dies nicht gefordert wird.
Verlag ("alles, was ISBN-Nummern vergibt" - so auch FB-Dissertationsserie über Uni-Druckerei)
Der Verlag muss von der Promotionskommission bzw. vom Dekan genehmigt werden (erfolgt in der Regel mit der Aussprache)
3 plus Vertrag über 150 gedruckte Exemplare
Online-Veröffentlichung über Kluedo 5

Bei der Veröffentlichung über einen Kopierdienst oder über Kluedo wird dem Fachbereich das Recht übertragen, weitere Kopien der Dissertation zu erstellen und zu verbreiten.

Weitere Informationen und Downloads