Promotionsordnung von 2011
Das Promotionsverfahren umfasst folgende fünf Schritte.
- Die Annahme als Doktorandin oder Doktorand.
- Die Einreichung einer Kurzfassung der Dissertation.
- Die Einreichung und Annahme der Dissertation.
- Die wissenschaftliche Aussprache.
- Die Veröffentlichung und Ablieferung der genehmigten Pflichtexemplare der Dissertation.
Alle Schritte sind verpflichtend, d.h. es kann keine Dissertation eingereicht werden, falls keine Annahme als Doktorandin oder Doktorand vorliegt oder die Kurzfassung nicht eingereicht wurde. Die Kurzfassung dient dem rechtzeitigen Feedback durch den Fachbereich, hat aber keinen Einfluss auf das weitere Promotionsverfahren. Sie muss vier bis acht Monate vor der Einreichung der Dissertation abgegeben werden. Für die Einreichung der Dissertation gibt es eine Höchstdauer von vier Jahren nach der Annahme als Doktorandin oder Doktorand mit Gründen für eine automatische Verlängerung und einer Verlängerungsmöglichkeit auf Antrag (vgl. Unterpunkt "Dissertation").
Verfahrensschritte der Annahme als Doktorand.
Zweck und Einreichen einer Kurzfassung zur Dissertation.
Einreichung und FBR-Beschluss bzgl. Annahme der Dissertation.
Ablauf der wissenschaftlichen Aussprache (oft auch als "Verteidigung der Dissertation" bezeichnet).
Vorgaben zur Erstellung der endgültigen Version der Dissertation und zur Veröffentlichung.
Ordnungen
Formale Promotionsordnungen