Dekanat
Fachbereich Informatik an der RPTU in Kaiserslautern

Annahme als Doktorand

Verfahren zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand
(nach der Promotionsordnung vom 5.5.11)

1. Bereitstellung der Bewerbungsunterlagen

Bewerberinnen und Bewerber sollen ihre Anträge auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand so früh wie möglich online einreichen (https://applyphd.cs.uni-kl.de).

Hierzu sendet die Betreuerin oder der Betreuer den ausgefüllten Antrag auf Zugang zur Bewerberplattform per E-Mail an phd-application@cs.uni-kl.de. Daraufhin wird für die Bewerberin bzw. den Bewerber ein Zugang eingerichtet. Sie bzw. er wird informiert, wenn der Zugang angelegt ist.

Folgende Dokumente müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern zur Prüfung der Qualifikation auf die Bewerberplattform hochzuladen (vgl. Abs. 3 der PromO):

  • ein Motivationsschreiben, warum eine Promotion auf dem genannten Gebiet angestrebt wird,
  • ein Lebenslauf mit Lichtbild, der außer den üblichen Angaben auch Näheres über den Bildungsgang enthält,
  • (unbeglaubigte) Kopien der Bachelor-/Master-/Diplom-Zeugnisse,
  • Nachweis der aktiven Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache, falls keine deutsch- oder englischsprachige Nationalität.

2. Prüfung der Qualifikation durch den Promotionsausschuss

(Bewerberinnen und Bewerber mit einem Master-Abschluss unseres Fachbereichs werden direkt an den FBR weitergereicht (→ weiter bei Abschnitt 4)).

Vollständig vorliegende Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen Abschluss eines akkreditierten Informatik-Masterstudiengangs oder eines universitären Informatik-Diplomstudiengangs besitzen, werden vom Promotionsausschuss bzgl. ausreichender Qualifikation geprüft. Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand wird gefordert:

  • Ein Bachelor-/Master- bzw. Diplom-Studium mit mindestens 270 ECTS-LP.
  • Eine oder mehrere (angeleitete) wissenschaftliche Arbeiten im Gesamtumfang von mindestens 30 ECST-LP.
  • 60 ECTS-LP eines als forschungsorientiert akkreditierten Masterstudiengangs, davon
    • 16 ECTS-LP wissenschaftlich ausgerichteter Lehrveranstaltungen
    • 24 ECTS-LP Lehrveranstaltungen eines Informatik-Masterstudiengangs.

Der Promotionsausschuss spricht ggf. Auflagen aus, die im Rahmen eines Qualifizierungsstudiums zu erfüllen sind.

Die Zeugnisse ausländischer Kandidaten werden zusätzlich vom Fachbereich an das Studierendensekretariat zwecks Prüfung der formellen Äquivalenz gegeben.

3. Festlegung des Studienplans eines Qualifizierungsstudiums

Nach Eingang der Stellungnahme durch den Promotionsausschuss wird die Betreuerin bzw. der Betreuer aufgefordert, einen Vorschlag für ein Qualifizierungsstudium zu erstellen, welcher mit der Stellungnahme des Promotionsausschusses kompatibel ist.

4. Einreichen des Antrags an den FBR

Nach Eingang des (vom Promotionsausschusses akzeptierten) Studienplans muss der formale Antrag auf Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand beim Dekanat gestellt werden. Die Bewerberin bzw. der Bewerber erhält hierfür eine Aufforderung. Sie bzw. er bringt folgende Unterlagen beim Dekanat vorbei:

  • Das ausgefüllte Antragsformular, das eine Erklärung der Bewerberin bzw. des Bewerbers bzgl. eines bereits bestehenden Promotionsverfahrens und eine Erklärung der Betreuerin bzw. des Betreuers bzgl. Betreuungszusage und Bereitstellung von Ressourcen enthält.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis, falls sich die Bewerberin oder der Bewerber nicht im öffentlichen Dienst befindet (dies betrifft alle externen Kandidaten - auch aus den Instituten - und Stipendiaten; das Führungszeugnis wird bei der Stadtverwaltung beantragt und von dort direkt an das Dekanat geschickt),
  • Vorlage der Zeugnisoriginale, damit die Richtigkeit der hochgeladenen Kopien geprüft werden kann.
  • Seit SoSe 2018 muss die mit dem Betreuer ausgefüllte Betreuungsvereinbarung zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.

Die Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der nächsten FBR-Sitzung vorzulegen.

5. Entscheidung des FBR

Der FBR entscheidet in seiner nächsten Sitzung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber

  • als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen wird oder
  • ein Qualifizierungsstudium erfolgreich absolvieren muss; hierzu legt der FBR fest:
    • zu besuchende Lehrveranstaltungen
    • welche dieser Lehrveranstaltungen zum engeren Promotionsgebiet gehören
    • Dauer des Qualifizierungsstudiums