Dissertation
Die Dissertation muss innerhalb von 4 Jahren nach der Annahme als Doktorandin oder Doktorand eingereicht werden. Wird die Dissertation nicht fristgemäß eingereicht, ist das Promotionsverfahren ergebnislos beendet, womit der Doktorandenstatus erlischt.
- Die Frist von vier Jahren verlängert sich automatisch bei Mitwirkung in Hochschulgremien, Krankheit/Behinderung/andere triftige Gründe, Schwangerschaft/Erziehung/Betreuung Pflegebedürftiger sowie Auslandsaufenthalte und Berufstätigkeit (z.B. als wiss. Mitarbeiter). Näheres hierzu findet sich in § 21 der Promotionsordnung.
- In begründeten Fällen kann der FBR die Frist verlängern (notwendig: schriftlicher Antrag vor Ablauf der Frist).
Die Dissertation kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden.
Der Antrag auf Einleitung des Bewertungsverfahrens für die Dissertation wird beim Dekanat eingereicht (als formloser Brief adressiert an den Fachbereichsrat). Der Antrag, eine Vorschlagsliste für die Gutachter und möglichst auch die restlichen Dokumente sind 2 Wochen vor der FBR-Sitzung einzureichen. Die gedruckte Dissertation kann bis 2 Tage vor der FBR-Sitzung nachgereicht werden.
Dem Antrag sind beizufügen:
Hinweis: Aufgrund eines FBR-Beschlusses kann die Dissertation mittlerweile - abweichend vom Wortlaut der Promotionsordnung -
meist ausschließlich elektronisch eingereicht werden.
- Die Dissertation in elektronischer Form (pdf-Datei in pdf/A-Format). Diese kann als Anlage einer E-Mail an dekanat@cs.rptu.de eingereicht werden. Für umfangreiche Dissertationen stellt das Dekanat einen upload-Link bereit.
- Wünscht eine Gutachterin, ein Gutachter oder ein Kommissionsmitglied eine Papierversion, so ist hierfür auch ein gedrucktes Exemplar der Dissertation nachzureichen.
Die Exemplare müssen mit Titelblatt, Seitenzahlen, einer etwa einseitigen Zusammenfassung, einem Literaturverzeichnis sowie einem Lebenslauf versehen sein. Evtl. notwendige gedruckte Exemplare müssen gebunden sein.
Ein Muster für das Deckblatt finden Sie am Ende dieser Beschreibung. - Ein Schriftenverzeichnis.
- Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Dissertation selbst angefertigt und alle benutzten Hilfsmittel in der Arbeit angegeben wurden und dass die Dissertation noch in keinem anderen Prüfungsverfahren eingereicht wurde.
- Eine Bestätigung, dass die Promotionsgebühr gemäß Landesgebührenordnung (z.Zt. 170 EUR) entrichtet wurde. Die Promotionsgebühr kann entrichtet werden:
- bar: Gebäude 47, Raum 1014
- Banküberweisung:Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz Bankverbindung: Deutsche Bundesbank Filiale Mainz BIC: MARKDEF1550 IBAN: DE25 5500 0000 0055 0015 11 Verwendungszweck: 405 111 22, KST 89 00 000, Promotionsgebühr Vorname_Nachname_ - Ggf. Wünsche zur Zusammensetzung der Promotionskommission und zur Wahl der Gutachter. Das Forschungsgebiet der bzw. des Kommissionsvorsitzenden soll nicht zu nahe beim Thema der Promotion liegen.
Das Einreichen der Dissertation wird auf der nächsten FBR-Sitzung bekannt gegeben, falls alle Unterlagen eine Woche vor der Sitzung dem Dekanat vorliegen. Bei einer späteren Einreichung kann es sich um einen Sitzungstermin verzögern. Das Bewertungsverfahren wird im FBR sofort eröffnet, falls die FBR-Mitglieder nicht in die Unterlagen einsehen wollen. Andernfalls verzögert sich die Eröffnung des Bewertungsverfahrens um eine (weitere) Sitzung.
Weitere Informationen und Downloads
PDF (188kB, 2023-02-02)