Arbeitszeitregelung über Weihnachten
Kurz und bündig:
In der Zeit vom 22.12.14 bis 02.01.15 (5 Arbeitstage) kann Urlaub oder Zeitausgleich in Anspruch genommen werden.
Die Bediensteten mit feststehender Arbeitszeit können nach Absprache mit der/dem Vorgesetzten an den genannten Tagen ebenfalls zusätzlich Zeitausgleich in Anspruch nehmen, sofern die jeweilige Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wurde bzw. wird.
Hinweis: Aus Energiespargründen werden die Versorgungsdienste zentral heruntergefahren.
PDF (628kB, 2014-10-14)
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