Arbeitszeitregelung über Weihnachten

Kurz und bündig:

In der Zeit vom 22.12.14 bis 02.01.15 (5 Arbeitstage) kann Urlaub oder Zeitausgleich in Anspruch genommen werden.

Die Bediensteten mit feststehender Arbeitszeit können nach Absprache mit der/dem Vorgesetzten an den genannten Tagen ebenfalls zusätzlich Zeitausgleich in Anspruch nehmen, sofern die jeweilige Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wurde bzw. wird.

Hinweis: Aus Energiespargründen werden die Versorgungsdienste zentral heruntergefahren.

PDF (628kB, 2014-10-14) [more ...]