Annahme als Doktorand

Verfahren zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand
(nach der Promotionsordnung vom 5.5.11)

Der Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand soll so früh wie möglich online eingereicht werden (https://applyphd.cs.uni-kl.de/applicant/).
(Kandidatinnen und Kndidaten mit einem Master-Abschluss unseres Fachbereichs können Ihren Antrag in Papierform direkt im Dekanat abgeben).

Der Antrag, der das Thema der Promotion enthält, ist mit folgenden Anlagen einzureichen (vgl. Web-Formular und §5 Abs. 4 PromO):

  • ein Motivationsschreiben, warum eine Promotion auf dem genannten Gebiet angestrebt wird,
  • ein Lebenslauf mit Lichtbild, der außer den üblichen Angaben auch Näheres über den Bildungsgang enthält,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, falls sich die Bewerberin oder der Bewerber nicht im öffentlichen Dienst befindet (dies betrifft alle externen Kandidaten - auch aus den Instituten - und Stipendiaten; das Führungszeugnis wird bei der Stadtverwaltung beantragt und von dort direkt an das Dekanat geschickt),
  • Bachelor-/Master-/Diplom-Zeugnisse zum Nachweis der geforderten Vorbildung gemäß Abs. 3 der PromO (inkl. Transcripts),
  • ein Nachweis der aktiven Beherrschung der deutschen oder englischen Sprache nach den Einschreiberichtlinien der TU, falls keine deutsch- oder englischsprachige Nationalität,
  • eine Erklärung, ob bereits ein Promotionsverfahren beantragt oder eröffnet wurde und ggf. mit welchem Ergebnis dieses beendet wurde,
  • die Zusage eines Professors des Fachbereichs für ein Betreuungsverhältnis für das im Antrag genannte Thema,
  • ggf. Angaben über die zur Durchführung der Promotion notwendigen technischen und finanziellen Voraussetzungen1 mit einer Stellungnahme des Betreuers (ohne eine solche Erklärung wird davon ausgegangen, dass alle benötigten Ressourcen durch den Betreuer zur Verfügung stehen).
  • Antragsteller, die keinen Abschluss in einem akkreditierten Informatik-Masterstudiengang oder einem universitären Informatik- Diplomstudiengang2 besitzen, müssen darüber hinaus eine vom zukünftigen Betreuer erstellte Vorschlagliste von noch zu absolvierenden Lehrveranstaltungen abgeben. Hierzu erläutert der zukünftige Betreuer, welche Voraussetzungen für das Promotionsthema durch das Vorstudium gegeben sind bzw. fehlen und durch welche Lehrveranstaltungen die fehlenden Vorkenntnisse nachgeholt werden sollen. Lehrveranstaltungen, die dem engeren Promotionsgebiet zuzuordnen sind, müssen speziell gekennzeichnet werden.

Kandidaten mit einem Master-Abschluss unseres Fachebreichs werden vom Dekanat direkt an den FBR gegeben.

Für alle anderen Kandidaten gilt:

  • Die Zeugnisse ausländischer Kandidaten werden an das Studierendensekretariat zwecks Prüfung der formellen Äquivalenz gegeben.
  • Vollständig vorliegende Anträge aller Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Abschluss eines akkreditierten Informatik-Masterstudiengangs oder eines universitären Informatik-Diplomstudiengangs besitzen, werden vom Promotionsausschuss geprüft, nachdem ggf. eine positive Prüfung der formellen Äquivalenz vorliegt.
  • Der Promotionsausschuss gibt zu jedem vorliegenden Antrag bis zur nächsten FBR-Sitzung eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahme bezieht sich auf die Vorschlagliste des zukünftigen Betreuers und enthält einen Vorschlag, in welcher Frist die Lehrveranstaltungen besucht werden müssen.
  • Der Vorsitzende des Promotionsausschusses gibt die Stellungnahmen an das Dekanat. Unterscheidet sich eine Stellungnahme vom Vorschlag des zukünftigen Betreuers, so kann dieser eine weitere Erklärung, die sich auf die Stellungnahme bezieht, abgeben.
  • Nach Eingang der Stellungnahme durch den Promotionsausschuss und ggf. der ergänzenden Erklärung des zukünftigen Betreuers wird der Antrag auf Annahme als Doktorand dem FBR zum nächsten Sitzungstermin vorgelegt.
    Hierzu muss die Kandidatin bzw. der Kandidat seine Original-Dokumente dem Dekanat vorlegen.

Der FBR entscheidet in seiner nächsten Sitzung, ob die Antragstellerin bzw. der Antragsteller

  • als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen wird oder
  • ein Qualifizierungsstudium erfolgreich absolvieren muss;
    hierzu legt der FBR fest:
    • zu besuchende Lehrveranstaltungen
    • welche dieser Lehrveranstaltungen zum engeren Promotionsgebiet gehören
    • Dauer des Qualifizierungsstudiums



1 Die Finanzierung der Doktorandin oder des Doktoranden selbst ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

2 Mit Unterstützung des Promotionsausschusses wird schrittweise eine Liste konkreter Studiengänge erstellt, die in die Gruppe der „Informatik-Master-/Diplomstudiengänge“ fallen.