Dissertation

Die Dissertation muss innerhalb von 4 Jahren nach der Annahme als Doktorandin oder Doktorand eingereicht werden. Wird die Dissertation nicht fristgemäß eingereicht, ist das Promotionsverfahren ergebnislos beendet, womit der Doktorandenstatus erlischt.

  • Die Frist von vier Jahren verlängert sich automatisch bei Mitwirkung in Hochschulgremien, Krankheit/Behinderung/andere triftige Gründe, Schwangerschaft/Erziehung/Betreuung Pflegebedürftiger sowie Auslandsaufenthalte und Berufstätigkeit (z.B. als wiss. Mitarbeiter). Näheres hierzu findet sich in § 21 der Promotionsordnung.
  • In begründeten Fällen kann der FBR die Frist verlängern (notwendig: schriftlicher Antrag vor Ablauf der Frist).

Die Dissertation kann in Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Der Antrag auf Einleitung des Bewertungsverfahrens für die Dissertation wird beim Dekanat eingereicht (als formloser Brief adressiert an den Fachbereichsrat). Dem Antrag sind beizufügen:

  • Mindestens vier gedruckte Exemplare der Dissertation. Ein Exemplar verbleibt in der Akte, die anderen Exemplare erhalten die beiden Gutachter und der Vorsitzende der Promotionskommission. Wurden mehr als zwei Gutachter bestimmt, so erhöht sich die Anzahl der Exemplare entsprechend. Enthält die Promotionskommission neben dem Vorsitzenden weitere Mitglieder, die keine Gutachter sind, so steht es der Doktorandin bzw. dem Doktoranden frei, diesen ebenfalls ein Exemplar der Dissertation (persönlich) zu geben.
    Die Exemplare müssen gebunden und mit Titelblatt, Seitenzahl, einer etwa einseitigen Zusammenfassung, einem Literaturverzeichnis sowie einem Lebenslauf versehen sein.
  • Die Dissertation ist zusätzlich in elektronischer Form (pdf-Datei als Anlage einer E-Mail an dekanat@cs.uni-kl.de) einzureichen.
  • Ein Schriftenverzeichnis.
  • Eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die Dissertation selbst angefertigt und alle benutzten Hilfsmittel in der Arbeit angegeben wurden und dass die Dissertation noch in keinem anderen Prüfungsverfahren eingereicht wurde.
  • Eine Bestätigung, dass die Promotionsgebühr gemäß Landesgebührenordnung (ca. 102 EUR) entrichtet wurde.
  • Ggf. Wünsche zur Zusammensetzung der Promotionskommission und zur Wahl der Gutachter.

Das Einreichen der Dissertation wird auf der nächsten FBR-Sitzung bekannt gegeben, falls alle Unterlagen eine Woche vor der Sitzung dem Dekanat vorliegen. Bei einer späteren Einreichung kann es sich um einen Sitzungstermin verzögern. Das Bewertungsverfahren wird im FBR sofort eröffnet, falls die FBR-Mitglieder nicht in die Unterlagen einsehen wollen. Andernfalls verzögert sich die Eröffnung des Bewertungsverfahrens um eine (weitere) Sitzung.